Aktive Wehr
Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Nach dem Feuerwehrgesetz hat jede Gemeinde die Pflichtaufgabe, im Gemeindegebiet dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden, sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben für die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen zu sorgen und diese zu unterhalten.
Der Feuerwehrdienst wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, ehrenamtlich geleistet. Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Feuerwehrdienst können alle Gemeindebewohner, vom vollendeten 18. Lebensjahr an leisten; er endet in der Regel mit dem vollendeten 63. Lebensjahr.
Das bedeutet, dass alle Mitglieder der Wehr ehrenamtlich, d.h. unbezahlten Dienst am Mitmenschen in ihrer Freizeit leisten. Ihr Motto lautet hierbei: „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz ist streng genommen jede volljährige Person verpflichtet, Dienst in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr zu leisten. Dieser Verpflichtung wirken die Feuerwehrvereine entgegen, in dem sie für die gemeindliche Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr“ Einsatzkräfte werben und zur Verfügung stellen.
Für Einsätze müssen Arbeitgeber freiwillige Feuerwehrleute vom Dienst freistellen. Sie bekommen hierfür den Verdienstausfall von der Gemeinde erstattet. Auch bei Schulungen und Lehrgängen an den staatlichen Feuerwehrschulen findet diese Regelung Anwendung. Allerdings bekommen die Ehrenamtlichen immer mehr Probleme bei der Freistellung vom Arbeitsplatz, weil der Arbeitsdruck in den Firmen immer höher wird und nicht jeder alles „stehen und liegen lassen“ kann, um zum Feuerwehreinsatz zu fahren.
Oberster Dienstherr der Wehr ist der/die Bürgermeister/in der Gemeinde oder der/die Oberbürgermeister/in der Stadt. Die Leitung der Wehr obliegt dem Kommandanten/der Kommandantin. Er/Sie ist für die Organisation sowie die Einsatzbereitschaft der Wehr verantwortlich und Ansprechpartner für die Verwaltung.
In den Freiwilligen Feuerwehren gibt es zahlreiche besondere Aufgaben, die von speziell geschultem Personal übernommen werden. So kümmert sich der Jugendwart um den Nachwuchs, der Gerätewart um die Wartung und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Gerätschaften. Meist gibt es noch einen Atemschutzgerätewart, der sich dann speziell um die Atemschutzgeräte kümmert.
Oft wird der Feuerwehrverein mit der Einsatzabteilung der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr verwechselt. Genau genommen besteht eine Freiwillige Feuerwehr in Bayern in der Regel aus zwei Teilen.
Einerseits ist die Freiwillige Feuerwehr als so genannte „gemeindliche“ Feuerwehr als Organ der Gemeinde tätig und andererseits wird die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“ auch für den Feuerwehrverein genutzt.
Der örtliche Feuerwehrverein ist in der Regel ein eingetragener Verein und gemeinnützig anerkannt. Er hat, wie andere Vereine auch, eine von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandschaft und Mitglieder. Der Verein stellt auch den Großteil der aktiven Mannschaft der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr. Der Feuerwehrverein könnte zudem auch als „Förderverein“ der aktiven Wehr bezeichnet werden. Er fördert einerseits die Kameradschaft der Feuerwehrangehörigen durch Veranstaltungen und Aktivitäten, andererseits finanziert er feuerwehrtechnische Zusatzausstattungen der aktiven Wehr. Viele Feuerwehrvereine unterstützen die Kommunen beim Fahrzeugkauf oder beim Gerätehausbau durch Eigenleistung über die Pflichtaufgaben der Kommunen hinaus. Viele Feuerwehrvereine widmen sich der Brandschutzerziehung.
Welcher Verein gibt heute einer Kommune noch Geld? Von anderen Vereinen müssen sich die Feuerwehren anhören: „Ihr bekommt alles von der Gemeinde finanziert“, was sich bei genauerer Betrachtung als falsch herausstellt.1024
Für die Organisation des Feuerwehrvereins zeigt sich die Vorstandschaft verantwortlich. Der Vorstand wird je nach Satzung unterstützt vom Kommandanten, den Gruppenführern, den Vertrauensleuten oder Beisitzern. Dieser Personenkreis ergibt die Vorstandschaft, welche regelmäßig zusammentritt und gemeinsam über Vereinsangelegenheiten befindet.
In vielen Gemeinden organisiert der Feuerwehrverein die Maibaumaufstellung, Faschingsveranstaltungen oder Fahrten und ist ein wichtiger kultureller Bestandteil des Ortslebens. Neben den vorangegangenen, meist geselligen Tätigkeiten finanziert der Feuerwehrverein durch Veranstaltungserlöse auch feuerwehrtechnische Zusatzausstattungen für die aktive Wehr, welche von den Kommunen nicht getätigt werden würden.
Wollen auch Sie für das Wohl Ihrer Mitmenschen ehrenamtlich im Einsatz sein? Werden Sie ein Mitglied Ihrer Freiwilligen Feuerwehr!
Quelle: Pressemitteilung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern